Erwägungsgrund 4 32009D0890
Angesichts der weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage und der damit erforderlich werdenden Revision der dem Programm zugrunde liegenden ökonomischen Annahmen sowie angesichts des erhöhten Außenfinanzierungsbedarfs wurde zwischen Armenien und dem IWF eine Aufstockung der vom IWF bereitgestellten Mittel um 250 Mio. USD vereinbart und am 22. Juni 2009 vom Exekutivdirektorium des IWF gebilligt.