Erwägungsgrund 8 32009D0890
Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Finanzhilfe zu gewährleisten, muss dafür gesorgt werden, dass Armenien geeignete Maßnahmen vorsieht, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen und Kontrollen durch die Kommission sowie Prüfungen durch den Rechnungshof zu ermöglichen.