Erwägungsgrund 6 32009D0997BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon (2009/997/EU)
Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wurde zur Verlängerung des Bereitstellungszeitraums ordnungsgemäß gehört —
Erwägungsgrund 3 32009D0918Der Bereitstellungszeitraum sollte um ein Jahr verlängert werden, damit das Finanzhilfeprogramm zum Abschluss gebracht werden kann.
Erwägungsgrund 33 32009R0223VERORDNUNG (EG) Nr. 223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Der Ausschuss für das Statistische Programm ist gehört worden —
Erwägungsgrund 1 32004D0580BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über eine Finanzhilfe für Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 1999/282/EG (2004/580/EG)
Die Kommission hat vor Unterbreitung ihres Vorschlags den Wirtschafts- und Finanzausschuss angehört.
Erwägungsgrund 15 32008R0451VERORDNUNG (EG) Nr. 451/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Ausschuss für das Statistische Programm ist gehört worden —
Erwägungsgrund 5 32009D0997BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon (2009/997/EU)
Eine Verlängerung des Bereitstellungszeitraums um ein Jahr kann somit genehmigt werden.