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Der Bereitstellungszeitraum sollte um ein Jahr verlängert werden, damit das Finanzhilfeprogramm zum Abschluss gebracht werden kann.
Eine Verlängerung des Bereitstellungszeitraums um ein Jahr kann somit genehmigt werden.
Nach Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses 2006/880/EG des Rates kann die Kommission den Bereitstellungszeitraum um bis zu ein Jahr verlängern.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bereitgestellt. Wenn die Umstände dies…
Der Bereitstellungszeitraum der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 11. Dezember 2010, verlängert.
Die Hilfe sollte für ein Jahr bereitgestellt werden, wobei im Rahmen des Entwicklungsteils des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche…
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird ab dem ersten Tag nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses zwei Jahre lang bereitgestellt. Wenn die Umstände dies…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.