Erwägungsgrund 1 32009D0986
Um die erfolgreiche Durchführung der Schulobstregelung sicherzustellen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO), in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 13/2009 des Rates, nachstehend „die Schulobstregelung“ genannt, eingeführt wurde, sollte die Kommission fachlichen Rat von einem Gremium von Sachverständigen auf den Gebieten Ernährung, Epidemiologie, öffentliche Gesundheit und Gesundheitsförderung, Verhaltens- und Sozialwissenschaften sowie Bewertung einholen können.