Erwägungsgrund 5 32009D0986
Der Kommissionsvertreter in der Sachverständigengruppe sollte befugt sein, Sachverständige oder Beobachter mit Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet zur Teilnahme an der Arbeit der Gruppe aufzufordern.
Der Kommissionsvertreter in der Sachverständigengruppe sollte befugt sein, Sachverständige oder Beobachter mit Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet zur Teilnahme an der Arbeit der Gruppe aufzufordern.