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Um die erfolgreiche Durchführung der Schulobstregelung sicherzustellen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) , in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 13/2009 des Rates , nachstehend „die Schulobstregelung“ genannt, eingeführt wurde, sollte die Kommission fachlichen Rat von einem Gremium von Sachverständigen auf den Gebieten Ernährung, Epidemiologie, öffentliche Gesundheit und Gesundheitsförderung, Verhaltens- und Sozialwissenschaften sowie Bewertung einholen können.
der Umsetzung, Überwachung und Bewertung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates eingeführten Schulobstregelung, nachstehend „die Schulobstregelung“…
Die Kommission wird von dem gemäß Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte…
Die Sachverständigengruppe sollte der Kommission Fachwissen auf verschiedenen Gebieten im Zusammenhang mit der Umsetzung, Überwachung und Bewertung der…
Die Kommission wird von dem gemäß Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte…
Die Kommission wird von dem mit Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22.Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte…
Parallel zu den Verhandlungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und ihrem Erlass verhandelte der Rat auch über eine agrarpolitische Reform in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.