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Der Bereitstellungszeitraum der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon läuft gemäß dem Beschluss 2007/860/EG am 21. Dezember 2009 aus.
Der Bereitstellungszeitraum der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon wird um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 21. Dezember 2010, verlängert.
Der Bereitstellungszeitraum der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo läuft gemäß dem Beschluss 2006/880/EG des Rates am 11. Dezember 2009 aus.
Die Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon konnte innerhalb des im Beschluss 2007/860/EG des Rates vorgesehenen Zweijahreszeitraums nicht in voller…
Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (nachstehend als „Übereinkommen“ bezeichnet) wurde mit dem Beschluss 2000/421/EG des Rates im Namen der…
Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 wurde mit dem Beschluss 2000/421/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft geschlossen und mit den…
Der Bereitstellungszeitraum der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 11. Dezember 2010, verlängert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.