Erwägungsgrund 4 32010D0011
Zur Reduzierung bzw. Verhütung von Stürzen aus großer Höhe gelten für die Größe von Fenstern sowie für das Vorhandensein und die konstruktiven Merkmale von Geländern, Gittern und anderen Schutzvorrichtungen bestimmte Anforderungen. Diese sind in der Regel in nationalen Bauvorschriften festgelegt, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind.