Beschluss der Kommission vom 7. Januar 2010 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für von Verbrauchern anzubringende kindergesicherte Feststeller für Fenster und Balkontüren gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10298) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/11/EU)
Für die fraglichen Vorrichtungen gibt es bislang keine europäischen Sicherheitsnormen. Nach derzeitigem Stand sind die wesentlichen Verweisungen auf Normen, auf die die Wirtschaftsakteure und die Marktaufsichtsbehörden zurückgreifen, zum Teil in nationalen oder internationalen Normen und Prüfverfahren niedergelegt.
Erwägungsgrund 6 32010D0011
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