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Die in Artikel 5 Absatz 2 genannten internationalen Finanzinstitute legen der Kommission jährliche Durchführungsberichte vor, in denen die unterstützten Maßnahmen im Hinblick auf finanzielle Abwicklung, Aufteilung und Zugänglichkeit der Mittel in Bezug auf einzelne Bereiche und Arten von Begünstigten, bewilligte oder abgelehnte Anträge, geschlossene Verträge, finanzierte Aktivitäten und Ergebnisse beschrieben werden.
Spätestens bis 8. April 2011 und in der Folge jedes Jahr legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen quantitativen und qualitativen Jahresbericht über die im Vorjahr im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Tätigkeiten vor. Der Jahresbericht stützt sich auf die in Absatz 1 genannten Durchführungsberichte. Er enthält vor allem Informationen über die bewilligten oder abgelehnten Anträge, geschlossenen Verträge, finanzierten Maßnahmen, die Gesamtzahl und die Art der Empfänger sowie die geografisch und nach Sektoren aufgeschlüsselte Verteilung der Beträge. Der Jahresbericht enthält ferner Informationen über die Auswirkungen und die Nachhaltigkeit des Instruments, die unter dem Gesichtspunkt der Gesamtzahl der Personen, die am Ende des Zeitraums der Förderung über das Instrument weiterhin beschäftigt sind, und der Kleinstunternehmen, die am Ende des Zeitraums der Förderung über das Instrument noch aktiv sind, beurteilt wird. Schließlich enthält der Jahresbericht auch Informationen über die Komplementarität mit anderen Unionsmaßnahmen, insbesondere zum ESF.
Auf der Grundlage des Jahresberichts gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels bemüht sich die Kommission sicherzustellen, dass das Instrument die in Artikel 2 festgelegte Zielsetzung erfüllt und in der gesamten Union für Personen, die der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind oder die nur unter Schwierigkeiten Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt bekommen, zugänglich ist.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung vor.…
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich bis zum 30. Juni einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung im Vorjahr…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig einen Jahresbericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser…
Der Jahresbericht enthält: In dem Jahresbericht erfolgt eine Beurteilung der Ergebnisse der Unionsfinanzierung soweit möglich unter Anwendung konkreter und…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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