Erwägungsgrund 4 32010D0316
Auf der 101. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses am 9. Dezember 2009 haben einige Mitglieder eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2011 befürwortet. Die Europäische Union hat den Standpunkt vertreten, dass sie sich bemühen wird, im Juni 2010 eine Entscheidung über die Zukunft des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 zu treffen, und dass die Vorbereitungen unverzüglich anlaufen können, ohne dass hierdurch dem auf der 102. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses im Juni 2010 vertretenen förmlichen Standpunkt vorgegriffen würde.