Erwägungsgrund 5 32010D0316
Im Hinblick auf die 102. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses sind folgende zwei Szenarien denkbar, für die die Europäische Union einen Standpunkt vorbereiten sollte:a)Die Mitglieder des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses haben bis zur 102. Tagung des Ausschusses bei ihren Diskussionen über die Zukunft des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 deutliche Fortschritte erzielt (d.h. es kann davon ausgegangen werden, dass die Neuaushandlung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999/Aushandlung eines künftigen Übereinkommens im Laufe des Jahres 2010 beginnt). In diesem Fall wäre eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 um ein weiteres Jahr am angemessensten. Die Kommission würde dann das Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einleiten und empfehlen, dass der Rat die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen erteilt und Verhandlungsrichtlinien erlässt, oderb)die Mitglieder des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses haben bis zur 102. Tagung des Ausschusses bei ihren Diskussionen über die Zukunft des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 keine nennenswerten Fortschritte erzielt: In diesem Fall wäre eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 um ein weiteres Jahr nicht angemessen und die Kommission sollte im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten förmlich die Erzielung eines Konsenses im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss zugunsten einer Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 ablehnen.