Beschluss des Rates vom 7. Juni 2010 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren (2010/321/EU)
Die Union kann das Übereinkommen nicht ratifizieren, da nur Staaten Parteien des Übereinkommens sein können.
Erwägungsgrund 6 32010D0321
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