Erwägungsgrund 7 32010D0321
Der Rat sollte daher die durch Unionsvorschriften zur Angleichung der Sozialversicherungssysteme auf der Grundlage von Artikel 48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gebundenen Mitgliedstaaten ermächtigen, das Übereinkommen im Interesse der Union unter den in diesem Beschluss festgelegten Bedingungen zu ratifizieren —