Art. 1 32010D0394
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 541859 EUR, die Deutschland den Hessischen Staatsweingütern im Zeitraum 1995 bis 2002 unter Verstoß gegen Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag rechtswidrig gewährt hat, ist nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.Die staatliche Beihilfe, die Deutschland der Hessischen Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach im Zeitraum nach 2002 in Form von Umstrukturierungsmaßnahmen unter Verstoß gegen Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.