Erwägungsgrund 2 32010D0418
Gemäß der Entscheidung 2005/650/EG der Kommission vom 13. September 2005 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Spanien in den Jahren 2004 und 2005 wurde Spanien eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für die Kosten im Zusammenhang mit den Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in den Jahren 2004 und 2005 gewährt.