Erwägungsgrund 6 32010D0418
Aufgrund der Ergebnisse der von der Kommission gemäß Artikel 7 der Entscheidung 2005/650/EG durchgeführten Kontrollen und aufgrund der für die Gewährung einer Finanzhilfe der Union geltenden Bedingungen ist festzustellen, dass nicht die gesamten im Antrag genannten Kosten beihilfefähig sind.