Beschluss der Kommission vom 17. Juni 2010 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Spanien in den Jahren 2004 und 2005 entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 3804) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (2010/418/EU)
Somit soll nun die Gesamthöhe der finanziellen Beteiligung der Union an den Kosten festgesetzt werden, die durch die Tilgung und Überwachung der Blauzungenkrankheit in Spanien 2004 und 2005 entstanden und beihilfefähig sind.
Erwägungsgrund 8 32010D0418
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