Art. 14a 32010D0452
Die EUMM Georgia verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten. Die EUMM Georgia unterstützt gegebenenfalls Projekte, die von Mitgliedstaaten und Drittstaaten unter deren Verantwortung in im Zusammenhang mit dem Mandat der EUMM Georgia stehenden Bereichen und zur Förderung ihrer Ziele durchgeführt werden und ist dazu beratend tätig.
Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist die EUMM Georgia befugt, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, um Projekte, die die sonstigen Maßnahmen der EUMM Georgia in kohärenter Weise ergänzen durchzuführen, wenn diese Projekte Die EUMM Georgia schließt eine Vereinbarung mit diesen Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUMM Georgia bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind, geregelt werden. Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUMM Georgia bei der Verwendung der Finanzmittel von diesen Staaten.
im Finanzbogen zu dem vorliegenden Beschluss vorgesehen sind; oder
im Verlauf des Mandats auf Antrag des Missionsleiters in diesen Finanzbogen aufgenommen werden.
Finanzielle Beiträge von Drittstaaten zur Projektzelle bedürfen der Genehmigung durch das PSK.