Art. 15 32010D0452
Koordinierung
(1)
Unbeschadet der Anordnungskette handelt der Missionsleiter in enger Abstimmung mit der Delegation der Union, um die Kohärenz der Maßnahmen der Union zur Unterstützung von Georgien sicherzustellen.
(2)
Der Missionsleiter stimmt sich eng mit den Missionschefs der diplomatischen Vertretungen der betreffenden Mitgliedstaaten ab.
(3)
Der Missionsleiter arbeitet mit den im Land vertretenen anderen internationalen Akteuren zusammen.