Erwägungsgrund 2 32017D1541
Auf der 28. Tagung der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls in Kigali (Ruanda) vom 10. bis 15. Oktober 2016 wurde der Wortlaut einer weiteren Änderung des Montrealer Protokolls (im Folgenden „Kigali-Änderung“) angenommen, die die Regelungsmaßnahmen im Rahmen des Montrealer Protokolls um eine schrittweise Verringerung des Verbrauchs und der Herstellung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen ergänzen.