Erwägungsgrund 5 32010D0718
Die Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union, die einem auf demokratische Weise zum Ausdruck gebrachten Wunsch ihrer gewählten Vertreter entspricht, sollte die Interessen der Union nicht beeinträchtigen und sollte eine logische Folge des neuen Autonomiestatus der Insel nach dem innerstaatlichen Recht sein —