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Dieser Beschluss wird insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Beschlüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegebenenfalls überprüft, geändert oder aufgehoben.
Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2026 . Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden.
Dieser Beschluss wird insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Beschlüsse des Sicherheitsrats gegebenenfalls überprüft, geändert oder aufgehoben.
Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2027 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist,…
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht…
Dieser Beschluss wird im Einklang mit einschlägigen Beschlüssen des Sicherheitsrates gegebenenfalls überprüft, geändert oder aufgehoben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.