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Der Beitrag der Union zu BONUS sollte 50 Mio. EUR für dessen gesamte Laufzeit nicht übersteigen und, ohne dass die genannte Obergrenze überschritten wird, dem Beitrag der teilnehmenden Staaten entsprechen, damit deren Interesse steigt, BONUS gemeinsam durchzuführen. Der Großteil des Finanzbeitrags der Union sollte der Durchführungsphase zugewiesen werden. Für jede Phase ist ein Höchstbetrag festzulegen. Der Höchstbetrag für die Durchführungsphase sollte um den nach der Durchführung der Strategiephase verbleibenden Betrag erhöht werden.
Die Union leistet für die gesamte Laufzeit von BONUS einen Finanzbeitrag, der 50 Mio. EUR nicht übersteigt; dies erfolgt in der Strategiephase gemäß der…
Der Finanzbeitrag der Union zur Durchführungsphase übersteigt nicht 48,75 Mio. EUR und entspricht dem Beitrag der teilnehmenden Staaten, ohne die genannte…
Die teilnehmenden Staaten haben vereinbart, 50 Mio. EUR zu BONUS beizusteuern. Sachbeiträge in Form von Zugang zu und Nutzung von Infrastrukturen…
Die Durchführungsphase erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Während der Durchführungsphase werden die Aufforderungen zur Einreichung…
Wird BONUS nicht oder in ungeeigneter Weise, nur teilweise oder verspätet durchgeführt, so kann die Union ihren Finanzbeitrag unter Berücksichtigung der…
Zum Schutz ihrer finanziellen Interessen sollte die Union berechtigt sein, nach den Bedingungen, die in den zwischen der Union und der BONUS-EWIV zu treffenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.