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Es wird eine europäische Jury aus unabhängigen Experten eingerichtet (im Folgenden „europäische Jury“), die die Auswahl und Kontrolle auf Ebene der Union durchführt. Die Jury stellt sicher, dass die Kriterien seitens der Stätten in sämtlichen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß angewandt werden.
Die europäische Jury besteht aus 13 Mitgliedern; gemäß ihren jeweiligen Verfahren ernennen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission jeweils vier Mitglieder und der Ausschuss der Regionen ein Mitglied. Die europäische Jury benennt ihren Vorsitz.
Bei den Mitgliedern der europäischen Jury handelt es sich um unabhängige Experten, die über umfassende Erfahrungen und Fachkenntnisse in den für die Ziele der Maßnahme relevanten Bereichen verfügen. Die Organe und Einrichtungen bemühen sich sicherzustellen, dass die Kompetenzen der von ihnen ernannten Experten sich so weit wie möglich ergänzen und dass diese Experten ein ausgewogenes geografisches Spektrum abbilden.
Die Mitglieder der europäischen Jury werden für drei Jahre ernannt. Im Jahr 2012 gilt jedoch, dass das Europäische Parlament vier Mitglieder für zwei Jahre, der Rat vier Mitglieder für drei Jahre, die Kommission vier Mitglieder für ein Jahr und der Ausschuss der Regionen ein Mitglied für drei Jahre ernennen.
Die Mitglieder der europäischen Jury müssen auf jeden tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt in Bezug auf eine bestimmte Stätte hinweisen. Wird eine solche Erklärung durch ein Mitglied abgegeben oder stellt sich ein solcher Interessenkonflikt heraus, so nimmt dieses Mitglied nicht an der Bewertung der Stätte oder jeder anderen Stätte aus dem betreffenden Mitgliedstaat/den betreffenden Mitgliedstaaten teil.
Sämtliche Berichte, Empfehlungen und Mitteilungen der europäischen Jury werden von der Kommission veröffentlicht.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.