Erwägungsgrund 9 32011D1194
Die Maßnahme der Union dürfte nicht nur das Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Bürgerinnen und Bürger zur Union stärken und den interkulturellen Dialog anregen, sondern könnte auch zu einer Aufwertung und größeren Ausstrahlung des Kulturerbes, zur Stärkung der Rolle des Kulturerbes bei der wirtschaftlichen und nachhaltigen Entwicklung der Regionen, insbesondere durch den Kulturtourismus, zur Förderung von Synergien zwischen Kulturerbe und zeitgenössischer künstlerischer und kreativer Arbeit und — allgemein — zur Förderung der demokratischen Werte und der Menschenrechte, die das Fundament der europäischen Integration bilden, beitragen.