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Die Zuerkennung des Siegels erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Kriterien (im Folgenden „Kriterien“):
Die Bewerberstätten für das Siegel müssen einen symbolischen europäischen Wert aufweisen und eine bedeutende Rolle in der Geschichte und Kultur Europas und/oder beim Aufbau der Union gespielt haben. Sie müssen daher eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften nachweisen:
ihren grenzübergreifenden oder europaweiten Charakter: die Art und Weise, in der der Einfluss und die Anziehungskraft, die von der Stätte ausgingen und weiter von ihr ausgehen, über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausreichen;
ihre Stellung und Rolle in der europäischen Geschichte und im europäischen Integrationsprozess sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen;
ihre Stellung und Rolle im Rahmen der Entwicklung und Förderung der gemeinsamen Werte, die das Fundament der europäischen Integration bilden.
Die Bewerberstätten für das Siegel müssen ein Projekt vorlegen, mit dessen Umsetzung spätestens am Ende des Jahres der Zuerkennung begonnen werden muss und das alle folgenden Elemente umfasst: Sofern der spezifische Charakter der Stätte dies erlaubt, ist die Ausrichtung künstlerischer und kultureller Aktivitäten zu begrüßen, die die Mobilität europäischer Kulturschaffender, Künstler und Sammlungen unterstützen, den interkulturellen Dialog stimulieren und Verknüpfungen zwischen dem Kulturerbe und zeitgenössischer künstlerischer und kreativer Arbeit fördern.
Sensibilisierung für die europäische Bedeutung der Stätte, insbesondere mittels geeigneter Informationsaktivitäten, Ausschilderung und Schulungen für das Personal;
Organisation von Bildungsmaßnahmen, insbesondere für junge Menschen, um die Bürgerinnen und Bürger besser mit der gemeinsamen Geschichte Europas und ihrem gemeinsamen und zugleich vielfältigen Kulturerbe vertraut zu machen und ihr Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen Kulturraum zu fördern;
Förderung der Mehrsprachigkeit und Erleichterung des Zugangs zu der Stätte durch die Nutzung mehrerer Sprachen der Union;
Teilnahme an den Aktivitäten der Netzwerke der mit dem Siegel ausgezeichneten Stätten, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Projekte anzustoßen;
Steigerung der Ausstrahlung und der Attraktivität der Stätte auf europäischer Ebene, unter anderem durch die Nutzung der Möglichkeiten neuer Technologien sowie digitaler und interaktiver Mittel und indem Synergien mit anderen europäischen Initiativen angestrebt werden.
Die Bewerberstätten für das Siegel müssen ein Arbeitsprogramm vorlegen, das alle folgenden Elemente umfasst:
Gewährleistung des soliden Managements der Stätte, einschließlich der Festlegung von Zielen und Indikatoren;
Gewährleistung der Erhaltung der Stätte für künftige Generationen im Einklang mit den einschlägigen Schutzregelungen;
Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Besucherinfrastruktur, wie geschichtliche Darstellung, Besucherinformationen und Ausschilderung;
Gewährleistung der Zugänglichkeit der Stätte für ein möglichst breites Publikum, unter anderem durch bauliche Anpassungen und Schulung des Personals;
besondere Berücksichtigung junger Menschen, insbesondere indem ihnen beim Zugang zur Stätte Vorrang gewährt wird;
Bekanntmachung der Stätte als nachhaltiges touristisches Ziel;
Entwicklung einer kohärenten und umfassenden Kommunikationsstrategie, die die europäische Bedeutung der Stätte hervorhebt;
Gewährleistung, dass die Stätte in möglichst umweltfreundlicher Weise verwaltet wird.
Bezüglich der in Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Kriterien wird jede Stätte unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen besonderen Merkmale in angemessener Weise bewertet.
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