Erwägungsgrund 1 32011D0020
Artikel 15 der Leitlinie EZB/2010/2 legt die Zulassungskriterien fest, nach denen Zentralverwahrer zu TARGET2-Securities-Dienstleistungen Zugang haben.
Artikel 15 der Leitlinie EZB/2010/2 legt die Zulassungskriterien fest, nach denen Zentralverwahrer zu TARGET2-Securities-Dienstleistungen Zugang haben.