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I. Einleitung Die Union und Kamerun sind übereingekommen, dass im Rahmen der Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens die Leistungsfähigkeit und Effizienz des FLEGT-Genehmigungssystems durch eine unabhängige Überwachung sichergestellt werden muss. II. Hauptaufgaben Die unabhängige Überwachung des Systems umfasst folgende Aufgaben: 1. Überwachen des Legalitätsprüfungssystems — Überprüfen der Ordnungsmäßigkeit der Vergabeverfahren für die verschiedenen Konzessionen — Personelle Mittel und Kapazitäten — Vergabeverfahren für die verschiedenen Konzessionsarten — Nachprüfen (stichprobenweise) der Zuschlagserteilung für die verschiedenen Konzessionsarten — System zur Erfassung der Konzessionen — Eingabe der Konzessionen in das Informationssystem zur Verwaltung forstwirtschaftlicher Informationen (SIGIF II) — Gegebenenfalls Nachprüfen der Verbuchung der Sicherheitsleistung bei der Staatskasse — Veröffentlichung der Vergabe. · — Bewerten des Systems zur Erteilung der Legalitätszertifikate — Personelle Mittel und Kapazitäten — Verfahren zur Erteilung der Legalitätszertifikate (Anwendung der Legalitätstabelle) — Überprüfen (stichprobenweise) der erteilten Legalitätszertifikate — System zur Erfassung der erteilten Zertifikate — Einsatz und Funktion von SIGIF II — Verfahren zur Vor-Ort-Überprüfung (im Wald, auf dem Transportweg und in Verarbeitungsbetrieben) — Erfassen der Berichte über die Vor-Ort-Überprüfungen — Mechanismus zur Anerkennung von Zertifikaten privater Zertifizierer, die nach den in Kamerun geltenden Grundsätzen, Kriterien und Indikatoren anerkannt werden, und Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit dieser Zertifikate im Hinblick auf die Anforderungen der Legalitätstabelle. · — Bewerten des Rückverfolgbarkeitssystems — Personelle Mittel und Kapazitäten — Verfahren zur Vor-Ort-Kontrolle (Umsetzung der nationalen Strategie zur Forst- und Wildkontrolle) — Bewerten der Kontrolltätigkeiten (dies beinhaltet gegebenenfalls Vor-Ort-Überprüfungen) — Erfassung in den verschiedenen Stadien der Produktkette — Bewerten der Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Informationssystemen, d. h. dem Informationssystem zur Verwaltung forstwirtschaftlicher Informationen (SIGIF II), dem System zur Verfolgung von Verstößen und Rechtstreitigkeiten im Forstsektor (SIGICOF), dem Zollinformationssystem (SYDONIA) und dem System „Effizientere Steuerertragsüberwachung“ (MESURE) — Bewerten der Prüfung/des Abgleichs der Informationen entlang der Lieferkette. · — Bewerten des FLEGT-Genehmigungssystems — Personelle Mittel und Kapazitäten — Verfahren zur Erteilung der Genehmigungen — Einsatz und Funktion von SIGIF II, SIGICOF, SYDONIA und MESURE — Überprüfung (stichprobenweise) der erteilten FLEGT-Genehmigungen — System zur Erfassung der erteilten FLEGT-Genehmigungen — Erzeugung von Statistiken oder anderen verdichteten Informationen. · · 2. Ermitteln von Schwachstellen des Legalitätsprüfungssystems und Berichterstattung an den Gemeinsamen Rat für die Umsetzung des Abkommens. 3. Bewerten der Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen, die infolge der im Bericht genannten Schwachstellen ergriffen wurden. 4. Bewerten der Wirksamkeit des von der Europäischen Union eingerichteten Verfahrens zur Überlassung der Produkte, die unter das FLEGT-System fallen, zum zollrechtlich freien Verkehr auf dem Markt der Union, und insbesondere: — Zeit für die Überprüfung; — institutionelle Probleme zwischen den zuständigen Behörden und der Genehmigungsstelle. · 5. Bewerten des Überwachungssystems für Holz im Transit. 6. Untersuchen sonstiger Probleme bei der Umsetzung des Legalitätsprüfungssystems auf gemeinsamen Antrag beider Vertragsparteien. III. Qualifikation Die unabhängige Überwachung muss einer unabhängigen Einrichtung übertragen werden, die nachgewiesene Fachkompetenz im Prüfbereich hat und eingehende Kenntnisse des Forstsektors Kameruns bzw. des Kongobeckens vorweisen kann. Die unabhängige Überwachungsinstanz muss sich ferner durch Folgendes auszeichnen: — Sie darf nicht direkt an der Durchführung forstlicher Tätigkeiten (Holzeinschlag, Holzverarbeitung, Holzhandel sowie Kontrolle) in Kamerun beteiligt sein. Dienstleister, die bereits im Auftrag staatlicher Stellen Kameruns Forstkontrollen durchführen, kommen als unabhängige Überwachungsinstanz nicht in Frage, — sie darf kein unmittelbares oder mittelbares Interesse an einem der beteiligten Akteure des Forstsektors Kameruns oder der Union haben, — sie muss über ein internes Qualitätsmanagementsystem nach den Anforderungen von ISO 17021 oder einer vergleichbaren Norm verfügen, — zu ihren Mitarbeitern müssen nachweislich Fachleute gehören, die Erfahrungen im Prüfbereich auf den Gebieten Forstbewirtschaftung, Holzverarbeitungsindustrie und Rückverfolgbarkeitssysteme haben und den Markt der Union kennen, — unter ihren Mitarbeitern müssen nachweislich Fachleute sein, die einschlägige Erfahrung in Kamerun und im Kongobecken haben, — parallel zur Anwerbung internationaler Fachleute ist die Einbindung von Experten der Subregion zu fördern. IV. Methodik Die unabhängige Überwachung muss auf der Grundlage schriftlich dargelegter Verfahrensanweisungen durchgeführt werden. — Die unabhängige Überwachungsinstanz muss über eine dokumentierte Managementstruktur, Strategien und Verfahren verfügen, die international anerkannten Standards entsprechen und öffentlich zugänglich sind. — Die unabhängige Überwachungsinstanz erstellt einen Überwachungszeitplan; die erste Überwachung findet sechs Monate nach Beginn der Anwendung des Legalitätsprüfungssystems statt, die weiteren jeweils im Abstand von einem Jahr und mit der Bestätigung, dass die Systeme effizient arbeiten. — Die unabhängige Überwachung findet nach Möglichkeit im ersten Quartal eines Kalenderjahres statt. — Die Verfahrensanweisungen dienen als Leitfaden für Stichprobenüberprüfungen der Dokumente, der Aufzeichnungen und der Abläufe. — Alle Feststellungen im Rahmen der Überwachung müssen dokumentiert werden. — Anhand dieser Feststellungen werden systembedingte Probleme ermittelt. — Der Überwachungsbericht enthält alle zweckdienlichen Informationen zum Programm und die Ergebnisse. Die Verfahrensanweisungen enthalten auch ein Muster eines Überwachungsberichts und des Kurzberichts. — Die unabhängige Überwachungsinstanz richtet ein System zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden über ihre Tätigkeit ein. V. Informationsquellen Im Rahmen der unabhängigen Überwachung müssen alle verfügbaren Informationsquellen genutzt werden, darunter insbesondere folgende: 1. Die Berichte der ständigen Forstkontrolle im Rahmen der nationalen Forst- und Wildkontrollstrategie (SNCFF). 2. Die Informationen aus dem Legalitätsprüfungssystem und seinen vier Bestandteilen: — Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens für die Konzessionen; — Überprüfung des Systems zur Erteilung der Legalitätszertifikate; — Überprüfung des Rückverfolgbarkeitssystems; — Überprüfung des Systems zur Erteilung der Genehmigungen. · 3. Die anderen Behörden: — Zollbehörde — Steuerbehörde (Programm zur Sicherung der Forsteinnahmen — PSRF). · 4. Informationen aus externen Kontrollmechanismen: — unabhängige Beobachtungsstelle zur Kontrolle und Überwachung von Verstößen gegen das Forstrecht, die die Kontrollkapazitäten des Forstwirtschaftsministeriums stärken soll und unabhängige Quellen mit Informationen zum Forstsektor bereitstellt; — Prüfungsgesellschaft Société Générale de Surveillance (SGS), die zur Sicherung der Zolleinnahmen mit der Beschau von Rundholz beauftragt ist; — freiwillige private Legalitätszertifizierungs- und Rückverfolgbarkeitssysteme, die nach den in Kamerun geltenden Grundsätzen, Kriterien und Indikatoren anerkannt sind, sowie die anerkannten Zertifikate für nachhaltige Bewirtschaftung wie das FSC-Zeichen („Forest Stewardship Council“); — andere Mechanismen zur Überwachung der Waldbewirtschaftung in Kamerun, die wichtige Informationen zu illegalen Tätigkeiten geben. · 5. Vor-Ort-Besichtigungen durch die unabhängige Stelle. 6. Bei anderen Organisationen (spezialisierte NGO usw.) eingeholte Informationen. 7. Bericht der zuständigen Behörden der Union. 8. Alle sonstigen, von der unabhängigen Überwachungsinstanz als zweckdienlich erachteten Informationsquellen. 9. Veröffentlichte Überwachungen anderer Länder, die ein FLEGT-Genehmigungssystem eingerichtet haben. VI. Berichte Jeder Bericht der unabhängigen Überwachungsinstanz muss Folgendes umfassen: i) einen ausführlichen und vollständigen Bericht für die Parteien mit allen relevanten Angaben zum Überwachungsprogramm und zur Funktionsweise des Legalitätsprüfungs- und des FLEGT-Genehmigungssystems, ii) einen für die Öffentlichkeit bestimmten Kurzbericht auf der Grundlage der Langfassung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und den ermittelten Schwachstellen des Systems. Der Bericht der unabhängigen Überwachungsinstanz wird — über den Gemeinsamen Begleitausschuss — dem Gemeinsamen Rat für die Umsetzung des Abkommens übergeben. Seine Bemerkungen werden an die unabhängige Überwachungsinstanz übermittelt und bei der Endfassung des Berichts berücksichtigt. Die unabhängige Überwachungsinstanz muss alle benötigten Auskünfte erteilen und Fragen beantworten. Der endgültige Bericht beruht auf dem vorläufigen Bericht und wird um alle Angaben der Vertragsparteien sowie um mögliche Reaktionen der unabhängigen Überwachungsinstanz ergänzt. Der endgültige Bericht wird dem Rat vorgelegt. Nach der befürwortenden Stellungnahme des Rates wird dieser Bericht von Kamerun veröffentlicht. Die Berichte der unabhängigen Überwachungsinstanz und alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen werden im Rat erörtert. Die Korrekturmaßnahmen werden der unabhängigen Überwachungsinstanz mitgeteilt. VII. Auswahlverfahren Die unabhängige Überwachungsinstanz wird nach den in Kamerun geltenden Rechtsvorschriften ausgewählt. Die Regierung Kameruns schließt nach Konsultation der Union auf der Grundlage dokumentierter und transparenter Auswahlverfahren einen Vertrag mit der unabhängigen Überwachungsinstanz.
I. HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG Die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der in der RCA ausgestellten FLEGT-Genehmigungen soll gegenüber allen beteiligten Akteuren…
Mit dem im Abkommen vorgesehenen Legalitätsprüfungssystem soll gewährleistet werden, dass alle im Abkommen genannten und von Kamerun in die Union ausgeführten…
1. Die Vertragsparteien verständigen sich darauf sicherzustellen, dass das Freiwillige Partnerschaftsabkommen und das FLEGT-Genehmigungssystem von allen…
I. Aufgaben Kernaufgaben der unabhängigen Überwachung (Audit Indépendant du Système — AIS) sind mittels Dokumentenkontrollen und Vor-Ort-Kontrollen: — die…
Das Freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen zwischen der Union und der RCA sieht die Entwicklung und Anwendung eines Legalitätsprüfungssystems vor, mit dem…
Mit dem im Abkommen vorgesehenen Legalitätssicherungssystem soll gewährleistet werden, dass alle im Abkommen genannten und von Liberia in die Union ausgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.