Gesetze
Gesetz wird geladen …
Vor dem Hintergrund der Bestrebungen der Regierung Liberias um die nachhaltige und rechenschaftspflichtige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen des Landes, etwa im Rahmen der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft, die von Liberia strikt umgesetzt wird, sind beide Vertragsparteien der Ansicht, dass — wie in Artikel 21 des Abkommens ausgeführt — die Veröffentlichung von Informationen und sonstige Maßnahmen zur Förderung der Transparenz eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens darstellen. Dementsprechend verpflichten sich beide Vertragsparteien, regelmäßig sämtliche Informationen, die für die beteiligten Akteure von Interesse sein könnten, zu veröffentlichen und damit die Umsetzung und Überwachung des Partnerschaftsabkommens zu erleichtern. In diesem Anhang werden die Informationen beschrieben, die die Regierung Liberias veröffentlichen wird bzw. die sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich zugänglich machen kann. 1. INFORMATIONEN, DIE REGELMÄSSIG VERÖFFENTLICHT WERDEN Die nachstehend aufgeführten Informationen werden der Öffentlichkeit durch regelmäßige Veröffentlichung gemäß den Abschnitten 2.5 und 2.6 des Informationsfreiheitsgesetzes von 2010 zur Verfügung gestellt. Die Informationen können je nach Art und Zielgruppe mit Hilfe verschiedener Kommunikationsmittel bereitgestellt werden. Dazu zählen u. a. a) Websites, b) Multistakeholder-Umsetzungsplattform, c) öffentliche Sitzungen, d) Pressekonferenzen, e) nationaler Rundfunk und nationale Zeitungen sowie f) Broschüren und Newsletters. Wie in Anhang VIII dargelegt, wird eine umfassende Kommunikationsstrategie entwickelt werden, um mit Hilfe der am besten geeigneten Kommunikationsmittel alle beteiligten Akteure mit Informationen zu versorgen. 1.1. Spezifische Informationen über das Freiwillige Partnerschafsabkommen a) Das Partnerschaftsabkommen und seine Anhänge, b) Berichte des Gemeinsamen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens (Joint Implementation Committee — JIC), die folgende Informationen enthalten müssen: — Zahl der von Liberia erteilten FLEGT-Genehmigungen, — Zahl der abgelehnten Anträge auf Erteilung einer FLEGT-Genehmigung, — Fälle der Nichteinhaltung der Anforderungen des FLEGT-Genehmigungssystems in Liberia und Maßnahmen zur Lösung dieser Fälle, — Volumen der jährlichen Ausfuhren von Holz und Holprodukten in die Union, — Zahl der von der Union entgegengenommenen FLEGT-Genehmigungen, — Volumen der Einfuhren von Holz und Holzprodukten in die Union im Rahmen des FLEGT-Genehmigungssystems, aufgeschlüsselt nach den einführenden EU-Mitgliedstaaten, · c) Berichte der unabhängigen Prüfinstanz, d) Geschäftsordnung des JIC, e) Vermerke und sonstige Berichte des JIC einschließlich Monitoring- und Wirkungsstudien gemäß Anhang X, f) Verfahren und Aufgabenbeschreibung für die Arbeit des mit Vertretern der beteiligten Akteure besetzten Ausschusses für die Überwachung des Abkommens, g) auf die verschiedenen beteiligten Akteure zugeschnittene Leitlinien für die Erfüllung der Anforderungen des LAS, h) Leitlinien für Sozialvereinbarungen. 1.2. Informationen über die Verwaltung des Forstsektors a) Informationen über und aus den für die Verwaltung des Forstsektors zuständigen staatlichen Stellen. Jede staatliche Stelle ist nach den Abschnitten 2.1 bis 2.3 des Informationsfreiheitsgesetzes verpflichtet, regelmäßig Informationen zu veröffentlichen über — die von ihr erlassenen Durchführungsvorschriften, — ihre politischen Grundsätze und internen Verfahren und Vorschriften, — ihren Haushalt, — ihre Buchführung, — ihren Organisationsaufbau, einschließlich Berichtswegen, — wichtige Verträge, — Verfahren zur Einlegung von Einsprüchen gegen ihre Entscheidungen, — Entschließungen des Verwaltungsrats, — Prüfberichte und — öffentliche Stellungnahmen, Berichte, Strategien und Leitfäden zu Aspekten des Fortsektors im Sinne des Abschnitts 18.15 des Nationalen Gesetzes zur Reform des Forstsektors. · b) Sämtliche von der Regierung Liberias verabschiedeten Gesetze, Vorschriften und Verfahren. Dies schließt alle Aspekte des Regelungsrahmens ein, auf die in der in Anhang II enthaltenen Legalitätsdefinition Bezug genommen wird. 1.3. Informationen über die Zuteilung von Waldressourcen a) Forstlizenzen einschließlich Holzverkaufs- und Waldbewirtschaftungsverträgen sowie Genehmigungen für den Holzeinschlag und die Verarbeitung von Holzprodukten einschließlich Waldnutzungs- und Privatnutzungsgenehmigungen. b) Landwirtschaftliche Konzessionsverträge für die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse. c) Ausschreibungsunterlagen: Bericht des für die Vorauswahl der Forstunternehmen zuständigen Ausschusses. d) Konzessionsverträge. e) Sozialvereinbarungen zwischen lokalen Gemeinschaften und sämtlichen Vertragsnehmern oder Genehmigungsinhabern. f) Karten der Gemeinschaftswälder mit Angabe ihrer jeweiligen Fläche. g) Liste sämtlicher Holzverkaufs- und Waldbewirtschaftungsverträge und Waldnutzungs- und Privatnutzungsgenehmigungen mit Karten. 1.4. Informationen über die Produktion von Waldressourcen a) Volumen der geernteten Waldressourcen und der verarbeiteten und ausgeführten Holzprodukte und ihr monetärer Wert (berechnet anhand genehmigter FOB-Preislisten), angegeben — als jährliche Gesamtproduktion oder — nach Baumart je Waldressourcenlizenz. · b) Volumen des jährlich nach Liberia eingeführten oder im Transit durch Liberia durchgeführten Holzes bzw. der jährlich nach Liberia eingeführten oder durch Liberia durchgeführte Holzprodukte. 1.5. Informationen über Forstgebühren und -einnahmen a) Übersicht über sämtliche forstbezogenen Gebühren und Steuern, b) FOB-Preise. 1.6. Informationen zur Rechtsdurchsetzung in den Konzessionsgebieten a) Verhängte Geldbußen und Liste derer, die die Geldbußen gezahlt bzw. nicht gezahlt haben, b) Volumen und monetärer Wert der jedes Jahr öffentlich versteigerten Holzprodukte. 2. INFORMATIONEN, DIE NACH DEM INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ AUF ANTRAG VERÖFFENTLICHT WERDEN Die Verfahren zur Gewährung von Zugang zu Informationen, Aufzeichnungen oder Dokumenten nach Maßgabe dieses Anhangs entsprechen denen des Informationsfreiheitsgesetzes (Kapitel 3, Abschnitte 3.1-3.14). 2.1. Informationen über die Zuteilung von Waldressourcen a) Unterlagen über die Vorauswahl, die nach Abschluss der Vorauswahl auf Antrag veröffentlicht werden: — Liste der vorausgewählten Unternehmen; · b) Unterlagen im Zusammenhang mit Ausschreibungen, die nach Auswahl des erfolgreichen Angebots und Unterrichtung aller Bieter auf Antrag veröffentlicht werden: — Angebotsunterlagen, — Bericht des Ausschusses für die Bewertung der Angebote; · c) Liste der Personen, die keine Anteile an privaten Forstunternehmen besitzen dürfen, weil sie ein öffentliches Amt bekleiden; d) List der Personen, die von jeder Tätigkeit in der liberianischen Forstwirtschaft ausgeschlossen sind, weil sie an der Nutzung, Bewirtschaftung oder Ernte von Waldressourcen bei gleichzeitiger Unterstützung oder Förderung mit Waffeneinsatz verbundener ziviler Unruhen beteiligt waren; e) Liste der Personen, die aufgrund der Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Waldnutzung suspendiert sind; f) sämtliche Unterlagen, Aufzeichnungen und Informationen über genehmigte Geschäfts- und Waldbewirtschaftungspläne; g) Standort und Eigentümer der Flächen, für die Waldressourcenlizenzen erteilt werden; h) Namen der Besitzer von Waldressourcen und kurze Beschreibung der von den Waldressourcenlizenzen abgedeckten Gebieten (Fläche, Art der Waldressourcen). 2.2. Informationen über die Produktion von Waldressourcen a) Volumen und Standort des Holzes, das für jede Konzession jährlich zum Einschlag freigegeben wird, b) Informationen aus der liberianischen LAS-Datenbank, c) Volumen der jährlich auf dem Inlandsmarkt abgesetzten Holzprodukte nach Produkt und Holzart. 2.3. Informationen über die Holzverarbeitung a) Liste der registrierten Verarbeitungsbetriebe und ihre Kontaktdaten, b) Produktionskapazität je Verarbeitungsbetrieb, c) Volumen des jährlich verarbeiteten Rundholzes je Verarbeitungsbetrieb nach Baum- und Produktart. 2.4. Informationen über Forstgebühren und -einnahmen a) Summe der den im Forstsektor tätigen Unternehmen vom Finanzministerium auferlegten Gebühren und Steuern und der von den Inhabern von Waldressourcenlizenzen gezahlten Beträge; b) Summe der vom Staat eingenommenen und an Gemeinschaftsfonds für Forstentwicklung ausgezahlten Beträge; c) Summe der vom National Community Benefit Sharing Trust (nationale Treuhandfonds für die gemeinschaftliche Nutzenteilung) eingenommenen und ausgezahlten Beträge; d) Summe der vom Treuhandfonds eingenommenen und an die Gemeinschaftskomitees für Forstentwicklung ausgezahlten Beträge, aufgeschlüsselt nach Projekten, Datum und betroffener Gemeinschaft; e) Ergebnis von Beschwerden aus der Bevölkerung in Zusammenhang mit dem Bezirksfonds für Forstentwicklung, dem Nationalen Treuhandfonds für gemeinschaftliche Nutzenteilung oder einem Gemeinschaftskomitee für Forstentwicklung. 2.5. Informationen zur Rechtsdurchsetzung in den Konzessionsgebieten a) Anklagen wegen Gesetzesverstößen, Verhaftungen, Vergleiche und Verurteilungen im Zusammenhang mit Aktivitäten im Rahmen von Waldressourcenlizenzen (laut Aufzeichnungen der FDA), b) Rechnungen über die Waldressourcenlizenzgebühren und Zahlungsinformationen. 3. VERFAHREN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, AUFZEICHNUNGEN UND DOKUMENTEN Dieser Anhang steht im Einklang mit dem liberianischen Informationsfreiheitsgesetz, nach dem jede öffentliche Institution und jede private Einrichtung, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird oder öffentliche Aufgaben wahrnimmt, verpflichtet ist, Verfahren für den Zugang der Öffentlichkeit zu verschiedenen Informationen festzulegen und bekanntzugeben. Die FDA und alle anderen Behörden haben solche Verfahren entwickelt oder mit deren Entwicklung begonnen. Damit dieser Anhang in die Praxis umgesetzt werden kann, müssen noch Verfahren, Leitlinien oder Anweisungen für die Beantwortung von Informationsanfragen entwickelt und genehmigt werden. Darüber hinaus werden die Bestimmungen über die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten der LLD und der LVD im Laufe der Anwendung dieses Abkommens weiterentwickelt werden.
1. HINTERGRUND Der Forstsektor in Liberia befindet sich seit der Aufhebung der UN-Sanktionen gegen den Holzeinschlag im Jahr 2006 in einer Phase der Erholung…
1. Einleitung Die Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens erfordert unter anderem die Verfügbarkeit von Informationen über das Abkommen und die…
1. Die Vertragsparteien verständigen sich darauf sicherzustellen, dass das Freiwillige Partnerschaftsabkommen und das FLEGT-Genehmigungssystem von allen…
1. EINLEITUNG Nachstehend wird der Rahmen für die Überprüfung des Legalitätssicherungssystems (Legality Assurance System — LAS) beschrieben, das mit dem…
Durch die Veröffentlichung von Informationen wird die Transparenz des FLEGT-Genehmigungssystems gefördert und gewährleistet, dass es von allen Akteuren richtig…
Zur Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens sind in folgenden Bereichen flankierende Maßnahmen notwendig: 1. Aufbau der Kapazitäten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.