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Mit dem im Abkommen vorgesehenen Legalitätsprüfungssystem soll gewährleistet werden, dass alle im Abkommen genannten und von Kamerun in die Union ausgeführten Holzprodukte legal erzeugt wurden. Das Legalitätsprüfungssystem soll auf den folgenden fünf Säulen ruhen: — Definition des Begriffs „legal erzeugtes Holz“, in der auch alle Rechtsvorschriften genannt werden, die eingehalten werden müssen, damit eine Genehmigung erteilt werden kann; — Kontrolle der Lieferkette zur Nachverfolgung des Holzes vom Einschlag bis zur Ausfuhr; — Überprüfung der Erfüllung aller Einzelpunkte der Legalitätsdefinition und der Lieferkettenkontrolle; — Verfahren zur Erteilung der Legalitätszertifikate und FLEGT-Genehmigungen und — unabhängige Überwachung zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Systems. Vor dem Vollbetrieb wird das Legalitätsprüfungssystem einer unabhängigen technischen Bewertung unterzogen; die Aufgabenbeschreibung wird von den Vertragsparteien über den Gemeinsamen Begleitausschuss (CCS) gemeinsam festgelegt. Die nachstehenden Kriterien legen fest, was das Legalitätsprüfungssystem in der Praxis leisten soll, und bilden die Grundlage für die Beschreibung der Aufgaben der technischen Bewertung. Die Bewertung zielt insbesondere darauf ab: — die Beschreibung des Systems mit besonderem Schwerpunkt auf etwaigen, nach Unterzeichung des FLEGT-Partnerschaftsabkommens vorgenommenen Änderungen und — das Funktionieren des Systems in der Praxis zu überprüfen. I. Legalitätsdefinition Der Begriff „legal erzeugtes Holz“ muss auf der Grundlage der in Kamerun geltenden Rechtsvorschriften definiert werden. Die Definition muss unzweideutig, objektiv überprüfbar und in der Praxis anwendbar sein und sich zumindest auf die Rechtsvorschriften stützen, die Folgendes regeln: Ernterechte: Erteilung gesetzlich verbürgter Ernterechte in gesetzlich festgelegten Gebieten. Forstwirtschaftliche Tätigkeiten: Einhaltung der Rechtvorschriften im Bereich Forstwirtschaft einschließlich der einschlägigen umwelt- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Steuern und Abgaben: Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Steuern und mit der Holzernte und den Ernterechten in direktem Zusammenhang stehende Abgaben. Sonstige Nutzer: gegebenenfalls Achtung der Eigentums- und Nutzungsrechte anderer Parteien in Bezug auf Land und sonstige Ressourcen, die möglicherweise von den Einschlagsrechten berührt werden. Handel und Zoll: Einhaltung der Handels- und Zollvorschriften. Ist klar, welche Rechtsinstrumente den einzelnen Elementen der Definition zugrunde liegen? Wurden Kriterien und Indikatoren festgelegt, anhand deren die Einhaltung der einzelnen Elemente der Definition überprüft werden kann? Sind diese Kriterien/Indikatoren eindeutig, objektiv und in der Praxis anwendbar? Weisen die Kriterien und Indikatoren den verschiedenen Akteuren klar definierte Rollen und Zuständigkeiten zu und wird im Rahmen der Überprüfung die Leistung aller beteiligten Akteure bewertet? Stützt sich die Legalitätsdefinition auf das geltende Recht in den wichtigsten oben genannten Bereichen? Falls nicht, warum wurden bestimmte Bereiche des geltenden Rechts nicht berücksichtigt? Haben die beteiligten Akteure bei der Festlegung der Definition die wichtigsten Bereiche des geltenden Rechts berücksichtigt? Berücksichtigt das Legalitätsprüfungssystem die wichtigsten im Rahmen der Konsultation mit den beteiligten Akteuren ermittelten Rechtsvorschriften? Wurden die Legalitätsdefinition und die Legalitätsmatrix bzw. -tabelle seit Abschluss des FLEGT-Partnerschaftsabkommens geändert? Wurden Indikatoren und Kriterien entwickelt, um die Überprüfung dieser Änderungen zu ermöglichen? II. Kontrolle der Lieferkette Die Systeme zur Kontrolle der Lieferkette müssen in glaubwürdiger Weise die Rückverfolgbarkeit der Holzprodukte entlang der gesamten Lieferkette vom Einschlag bzw. von der Einfuhr bis hin zur Ausfuhr gewährleisten. Es wird nicht immer notwendig sein, die physische Rückverfolgbarkeit eines einzelnen Baumstammes, einer einzelnen Holzladung oder eines einzelnen Holzprodukts von der Ausfuhr bis zurück zum Einschlag zu gewährleisten; jederzeit gewährleistet sein muss dagegen die Nachverfolgbarkeit vom Einschlag bis zum ersten Mischpunkt (z. B. Holzterminal oder Verarbeitungsbetrieb). II a. Nutzungsrechte Die Gebiete, für die Holznutzungsrechte erteilt wurden, und die Inhaber dieser Rechte sind klar identifiziert. Bietet das Kontrollsystem die Gewähr dafür, dass nur Holz aus Waldgebieten, für die gültige und anerkannte Nutzungsrechte erteilt wurden, in die Lieferkette gelangt? Bietet das Kontrollsystem die Gewähr dafür, dass den Unternehmen, die die Holzernte durchführen, Nutzungsrechte für das betreffende Waldgebiet erteilt wurden? Sind die Verfahren für die Erteilung von Nutzungsrechten und Informationen über die erteilten Rechte und deren Inhaber öffentlich zugänglich? II b. Systeme zur Kontrolle der Lieferkette Es bestehen wirksame Mechanismen zur Rückverfolgung des Holzes entlang der gesamten Lieferkette vom Einschlag bis zur Ausfuhr. Die Methoden zur Kennzeichnung des Holzes können unterschiedlich sein und werden wahrscheinlich von der Etikettierung einzelner Stücke bis hin zur Ausstellung von Begleitdokumenten für Ladungen oder Partien reichen. Bei der Auswahl der Methode muss dem Typ und dem Wert des jeweiligen Holzprodukts sowie dem Risiko einer Vermengung mit illegalen oder ungeprüften Produkten Rechnung getragen werden. Sind alle alternativen Methoden zur Kontrolle der Lieferkette in den Leitfäden des Kontrollsystems genannt und beschrieben? Sind alle Phasen der Lieferkette in den Leitfäden des Kontrollsystems genannt und beschrieben? Wurden Methoden festgelegt und dokumentiert, mit denen zum einen der Ursprung eines Produkts festgestellt und zum anderen die Vermengung mit Produkten aus unbekannten Quellen an nachfolgenden Stellen der Lieferkette verhindert werden kann? — Einschlag, — Transport, — Zwischenlagerung, — Eingang beim Erstverarbeiter, — Verarbeitungsbetriebe, — Zwischenlagerung, — Transport, — Ankunft am Ausfuhrort? Welche Organisationen sind für die Kontrolle der Holzflüsse zuständig? Verfügen sie über ausreichende personelle und sonstige Ressourcen, um ihre Kontrollaufgaben wahrzunehmen? Gibt es ein Überprüfungsprotokoll für die Ergebnisse der ausgearbeiteten und angewandten Kontrollverfahren? Wurden die Anwendungsverfahren eindeutig festgelegt und allen Beteiligten mitgeteilt? II c. Mengen Es bestehen solide und wirksame Mechanismen zur Erfassung der Mengen an Holzprodukten an jeder Stelle der Lieferkette, einschließlich möglichst genauer Schätzungen des Volumens des stehenden Holzes vor dem Einschlag für jede Hiebfläche. Ergeben sich aus dem Kontrollsystem quantitative Daten zu den Inputs und Outputs an den folgenden Stellen der Lieferkette? — stehendes Holz, — Rundholz im Wand, — Beförderung und Lagerung des Holzes, — Eingang beim Erstverarbeiter, — Kontrolle in den Verarbeitungsbetrieben, — Ankunft am Ausfuhrort? Welche Organisationen sind für die Eingabe der quantitativen Daten in das Kontrollsystem zuständig? Wie sind diese Organisationen untereinander verbunden? Sind die Mitarbeiter dieser Organisationen nach standardisierten Verfahren in der Datenverwaltung ausgebildet? Welche Qualität weisen die geprüften Daten auf? Falls verschiedene Organisationen zuständig sind, wie wird sichergestellt, dass die Daten auf die gleiche Weise geprüft und verwaltet werden? II d. Prüfung der Daten Alle Daten werden so erfasst, dass sie zeitnah mit den an vor- und nachgelagerten Stellen der Lieferkette erhobenen Daten abgeglichen werden können. Ein zuverlässiger Datenabgleich erfolgt entlang der gesamten Lieferkette. Werden die quantitativen Daten so erfasst, dass sie zeitnah mit den an vor- und nachgelagerten Stellen der Lieferkette erhobenen quantitativen Daten abgeglichen werden können? Wurden Methoden entwickelt, um die Übereinstimmung zwischen dem Input an Rohmaterial und dem Output an verarbeiteten Erzeugnissen in den Sägewerken oder anderen Anlagen zu überprüfen? Ist entlang der gesamten Lieferkette ein zuverlässiger Datenabgleich für Einzelstücke oder Partien möglich? Welche Informationssysteme und -technologien werden zur Datenspeicherung, zum Datenabgleich und zur Datenerfassung eingesetzt? Wurden wirksame Systeme zur Gewährleistung der Datensicherheit eingerichtet? Wie wird ein Zugriff auf die Systeme durch Unbefugte verhindert (Systemsicherung)? Wie wird die Zuverlässigkeit der Backup-Systeme gewährleistet? Welche Organisation ist für den Datenabgleich zuständig? Verfügt sie über ausreichende personelle und sonstige Ressourcen, um ihre Datenverwaltungsaufgaben wahrzunehmen? Welche Informationen über die Lieferkettenkontrolle werden öffentlich zugänglich gemacht? Wie erlangen die beteiligten Akteure Zugang zu diesen Informationen? II e. Vermischen von nachweislich legal erzeugten Holzprodukten mit anderen genehmigten Holzprodukten Wird die Vermischung von Stämmen oder Holzprodukten aus nachweislich legalen Quellen mit Stämmen oder Holzprodukten aus anderen Quellen gestattet, so wird durch ausreichende Kontrollen gewährleistet, dass Holz, das aus unbekannten Quellen stammt oder ohne Einschlagsgenehmigung geerntet wurde, von der Vermischung ausgeschlossen wird. Ermöglicht das Kontrollsystem die Vermischung von überprüftem Holz mit anderem aufgrund von Genehmigungen geschlagenen Holz (z. B. eingeführtes Holz oder Holz aus einem Waldgebiet, für das rechtmäßige Ernterechte vergeben wurden, das aber noch nicht in vollem Umfang in die Überprüfung einbezogen wurde)? Welche Kontrollmaßnahmen werden in solchen Fällen ergriffen? Gewährleisten die Kontrollen beispielsweise, dass an jeder Stelle der Lieferkette der angegebene geprüfte und bestätigte Output den geprüften und bestätigten Input nicht übersteigt? Unter welchen Bedingungen kann beschlagnahmtes und versteigertes Holz in die Lieferkette aufgenommen werden? Wird dies auf verlässliche Weise überprüft? II f. Eingeführte Holzprodukte Es bestehen ausreichende Kontrollen, um zu gewährleisten, dass eingeführte Holzprodukte legal eingeführt wurden. Wie wird die legale Einfuhr von Holzprodukten nachgewiesen? Welche Nachweise müssen vorgelegt werden, um zu belegen, dass die eingeführten Holzprodukte von einem in einem Drittland legal geschlagenen Baum stammen? Werden im Rahmen des Legalitätsprüfungssystems eingeführte Holzprodukte entlang der gesamten Lieferkette verfolgt? Wenn zur Herstellung von Holzprodukten, einschließlich von Verbundprodukten, eingeführtes Holz verwendet wird, enthält die FLEGT-Genehmigung eine Angabe zum jeweiligen Ursprungsland? Wird durch die Strichcodes am eingeführten Holz gewährleistet, dass nur legal geschlagene und verarbeitete Holzprodukte mit einer FLEGT-Genehmigung ausgeführt werden? (Was geschieht beispielsweise mit eingeführtem Holz nach dem ersten Verarbeitungsschritt, wie wird es gekennzeichnet, wie wird dieses Kennzeichen nach weiteren Verarbeitungsschritten geändert?) III. Überprüfung Im Rahmen der Überprüfung werden ausreichende Kontrollen durchgeführt, um die Legalität von Holzprodukten zu gewährleisten. Es werden solide und wirksame Überprüfungsmethoden angewandt, um sicherzustellen, dass jede Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen, ob beim Einschlag oder entlang der Lieferkette, festgestellt wird und rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können. III a. Organisation Die Überprüfung wird von einer staatlichen Stelle oder einer privaten bzw. gemischt öffentlich-privaten Organisation durchgeführt, die über ausreichende Ressourcen, Managementsysteme und qualifizierte Mitarbeiter sowie über solide und wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Interessenkonflikten verfügt. Hat die Regierung eine oder mehrere Stellen benannt, die diese Überprüfungsaufgaben wahrnehmen? Sind das entsprechende Mandat und die damit verbundenen Zuständigkeiten klar definiert und wurden sie öffentlich bekanntgegeben? Wurden die Zuständigkeiten eindeutig zugewiesen und die jeweils erforderlichen Qualifikationen genannt? Wie werden sie umgesetzt? Wie stellen die für die Legalitätsprüfung zuständigen Stellen ein Höchstmaß an Zusammenarbeit und rationalisierter Datenverwaltung zwischen den an der Kontrolle des Forstsektors beteiligten Behörden sicher (MINEP, MINFI usw.)? Verfügt die Überprüfungsstelle über ausreichende Ressourcen, um die Anwendung der Legalitätsdefinition und der Systeme zur Kontrolle der Lieferkette für Holz zu überprüfen? Verfügt die Überprüfungsstelle über ein dokumentiertes Managementsystem, das: — den Einsatz von ausreichend qualifizierten, erfahrenen Prüfern gewährleistet, — eine interne Kontrolle/Aufsicht umfasst, — über Mechanismen zur Verhinderung von Interessenkonflikten verfügt, — die Transparenz des Überprüfungssystems sicherstellt, — eine klar definierte Überprüfungsmethodik anwendet und — ein öffentlich zugängliches Beschwerdeverfahren einsetzt? III b. Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition Der Überprüfungsumfang ist klar festgelegt. Durch eine dokumentierte Überprüfungsmethodik wird sichergestellt, dass eine systematische, transparente und nachweisgestützte Überprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird und alle Elemente der Legalitätsdefinition abdeckt. Deckt die Überprüfungsmethodik alle Elemente der Legalitätsdefinition ab und schließt sie auch Tests der Übereinstimmung mit allen angegebenen Indikatoren ein? Erfordert die Überprüfung — Kontrollen von Dokumenten, Holzeinschlagsregistern und Arbeiten vor Ort (auch unangekündigte Kontrollen), — die Einholung von Informationen bei externen Beteiligten, — das Führen von Aufzeichnungen über die Prüfungen, so dass Innenrevisoren und die unabhängige Überwachungsinstanz Kontrollen durchführen können? Besteht eine klar definierte institutionelle Rollen- und Kompetenzverteilung und wird sie beachtet? Werden die Ergebnisse der Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition veröffentlicht? Wie erlangen die beteiligten Akteure Zugang zu diesen Informationen? III c. Überprüfung der Systeme zur Kontrolle der Lieferkette Der Überprüfungsumfang wurde festgelegt und deckt die gesamte Lieferkette vom Einschlag bis zur Ausfuhr ab. Durch eine dokumentierte Überprüfungsmethodik wird sichergestellt, dass eine systematische, transparente und nachweisgestützte Überprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird, die alle Elemente der Legalitätsdefinition abdeckt und den regelmäßigen und zeitnahen Datenabgleich an den einzelnen Stellen der Lieferkette vorsieht. Sieht die Überprüfungsmethodik eine vollständige Überprüfung der Lieferkettenkontrollen vor? Ist dies in der Überprüfungsmethodik klar festgelegt? Womit wird nachgewiesen, dass die Überprüfung der Lieferkettenkontrollen durchgeführt wurde? Besteht eine klar definierte institutionelle Rollen- und Kompetenzverteilung und wird sie beachtet? Werden die Ergebnisse der Überprüfung der Lieferkettenkontrolle veröffentlicht? Wie erlangen die beteiligten Akteure Zugang zu diesen Informationen? III d. Nichteinhaltung Es besteht ein wirksamer Mechanismus, mit dem bei Verstößen Korrekturmaßnahmen gefordert und durchgesetzt werden können. Ist im Rahmen des Überprüfungssystems festgelegt, wie solche Maßnahmen gefordert werden? Sind Mechanismen zum Umgang mit der Nichteinhaltung der Legalitätsanforderungen entwickelt worden? Werden sie in der Praxis umgesetzt? Werden in ausreichendem Maße Aufzeichnungen über die festgestellten Verstöße und die entsprechenden Korrekturmaßnahmen geführt? Wird die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen bewertet? Welche Informationen über festgestellte Verstöße werden veröffentlicht? IV. Genehmigungen Kamerun hat eine Genehmigungsstelle benannt, die für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen zuständig ist. FLEGT-Genehmigungen werden entweder für einzelne Ladungen oder für einzelne Holzunternehmen erteilt. IV a. Organisation Welche Stelle ist für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen zuständig? Verfügen die Genehmigungsstelle und ihr Personal über klar definierte Vorgaben für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen, die auch veröffentlicht wurden? Wurden ein Anforderungsprofil und interne Kontrollen für das Personal der Genehmigungsstelle festgelegt? Verfügt die Genehmigungsstelle über ausreichende Ressourcen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können? IV b. Erteilung der FLEGT-Genehmigungen Verfügt die Genehmigungsstelle über schriftlich dargelegte Verfahrensanweisungen für die Erteilung der Genehmigungen? Werden diese Verfahrensanweisungen und Informationen über etwaige zu entrichtende Gebühren veröffentlicht? Welche Belege gibt es dafür, dass diese Verfahrensanweisungen in der Praxis ordnungsgemäß angewandt werden? Stehen geeignete Aufzeichnungen über erteilte Genehmigungen und abgelehnte Anträge zur Verfügung? Umfassen diese Aufzeichnungen auch die Nachweise, auf deren Grundlage die Genehmigungen erteilt wurden? IV c. Genehmigungen für einzelne Ladungen Werden Genehmigungen für einzelne Ladungen erteilt? Erbringen die staatlichen Überprüfungs- und Rückverfolgbarkeitssysteme den für die Ausfuhr der Ladungen notwendigen Legalitätsnachweis? Sind die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen klar festgelegt und den Ausführern bekannt? Sind den Ausführern die Kriterien für die Erteilung der FLEGT-Genehmigungen bekannt? Welche Informationen über erteilte Genehmigungen sind öffentlich zugänglich? V. Grundsätze der unabhängigen Überwachung Die unabhängige Überwachung des Systems ist von der Tätigkeit der für den Forstsektor zuständigen Aufsichtsbehörden Kameruns funktional getrennt. Zweck der unabhängigen Überwachung ist es, das ordnungsgemäße Funktionieren des kamerunischen Legalitätsprüfungssystems zu überprüfen und damit die Glaubwürdigkeit des FLEGT-Genehmigungssystems zu gewährleisten. V a. Institutionelle Regelungen Benennung der unabhängigen Überwachungsinstanz: Kamerun hat der unabhängigen Überwachungsinstanz förmlich ihre Aufgaben zugewiesen, die sie in wirksamer und transparenter Weise wahrnimmt. Unabhängigkeit von anderen Akteuren des Legalitätsprüfungssystems: Zwischen den Stellen und Personen, die an der Waldbewirtschaftung oder Forstaufsicht beteiligt sind, und denjenigen, die für die unabhängige Überwachung zuständig sind, besteht eine klare Kompetenzabgrenzung. — Hat die Regierung Anforderungen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Überwachungsinstanz entwickelt und dokumentiert? — Sind Organisationen und Einzelpersonen mit einem geschäftlichen Interesse am bzw. einer institutionellen Rolle im Forstsektor der beiden Parteien von der Tätigkeit als unabhängige Überwachungsinstanz ausgeschlossen? Benennung der unabhängigen Überwachungsinstanz: Die unabhängige Überwachungsinstanz wurde in einem transparenten Verfahren benannt, und ihre Tätigkeit unterliegt klaren veröffentlichten Regeln. — Hat die Regierung die Aufgabenbeschreibung für die unabhängige Überwachungsinstanz veröffentlicht? — Hat die Regierung die Verfahren zur Benennung der unabhängigen Überwachungsinstanz dokumentiert und diese Dokumente veröffentlicht? Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens: Es besteht ein Verfahren zur Behandlung von Beschwerden und Streitigkeiten, die aus der unabhängigen Überwachung resultieren. Das Verfahren reicht aus, um jede Art von Beschwerde über das Genehmigungssystem zu behandeln. — Besteht ein dokumentiertes Beschwerdeverfahren, das allen Beteiligten offensteht? — Ist klar geregelt, wie Beschwerden einzureichen, zu erfassen und gegebenenfalls an eine übergeordnete Instanz zu übermitteln sind und welche weitere Behandlung sich daraus ergibt? V b. Die unabhängige Überwachungsinstanz Organisatorische und technische Anforderungen: Die unabhängige Überwachungsinstanz arbeitet unabhängig von den anderen Akteuren des Legalitätssicherungssystems und verfügt über dokumentierte Managementstrukturen und Überwachungskonzepte und -verfahren, die dem internationalen Standard entsprechen. — Beruht die Arbeit der unabhängigen Überwachungsinstanz auf einem dokumentierten Managementsystem, das die Anforderungen der ISO-Leitfäden 17021 oder ähnlicher Standards erfüllt? Überwachungsmethodik: Die unabhängige Überwachungsinstanz wendet eine nachweisgestützte Methodik an und führt ihre Prüfungen in genau festgelegten Abständen durch. — Ist in der Methodik der unabhängigen Überwachungsinstanz festgelegt, dass sich die Überprüfungsergebnisse auf objektive Nachweise über das Funktionieren des Legalitätsprüfungssystems stützen müssen? — Sind in der Methodik die maximalen Zeitabstände festgelegt, in denen die einzelnen Elemente des Legalitätsprüfungssystems überprüft werden? Umfang der Überwachung: Bei ihrer Arbeit stützt sich die unabhängige Überwachungsinstanz auf eine Aufgabenbeschreibung, die alle vereinbarten Bedingungen für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen abdeckt und den Überwachungsumfang festlegt. — Deckt die Methodik der unabhängigen Überwachungsinstanz alle Elemente des Legalitätsprüfungssystems ab und legt sie die wichtigsten Wirksamkeitskontrollen fest? Berichtspflichten: Die unabhängige Überwachungsinstanz übermittelt dem Gemeinsamen Rat für die Umsetzung des Abkommens über den Gemeinsamen Begleitausschuss einen vorläufigen Bericht. Die Berichte der unabhängigen Überwachungsinstanz und alle Korrekturmaßnahmen werden im Begleitausschuss erörtert. — Sind in der Aufgabenbeschreibung für die unabhängige Überwachungsinstanz auch die Berichtspflichten und -abstände festgelegt? — Ist in der Aufgabenbeschreibung für die Überwachungsinstanz und in den Verfahren des Begleitausschusses geregelt, wie die Überwachungsergebnisse veröffentlicht werden? VI. Bewertungskriterien der Europäischen Union für die Anerkennung der FLEGT-Genehmigungen In der FLEGT-Verordnung und ihren Durchführungsbestimmungen sind Verfahren zur Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems vorgesehen und Verfahren, mit denen nachgeprüft werden kann, dass für Holzprodukte aus Kamerun, die zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union angemeldet werden, eine FLEGT-Genehmigung vorliegt. Dazu wird von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter anderem verlangt, dass sie eine zuständige Stelle benennen, die diese Aufgaben wahrnimmt. Da es sich um neue Maßnahmen zur Umsetzung des FLEGT-Systems handelt, wird bei der Bewertung geprüft, inwieweit die Union für die Überprüfung der FLEGT-Genehmigungen gerüstet ist. Wurden die zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat benannt? Wurde diese Information veröffentlicht? Hat jeder Mitgliedstaat Bearbeitungsverfahren für FLEGT-Genehmigungen festgelegt? Wurden diese Verfahren veröffentlicht? Wurden geeignete Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingeführt, wenn dies von den Mitgliedstaaten als erforderlich erachtet wurde? Wurden Methoden zur Informationsübermittlung zwischen den zuständigen Behörden und den Zollbehörden festgelegt? Wurden Verfahren festgelegt, die es der Union oder den von ihr benannten Personen oder Stellen ermöglichen, auf relevante Dokumente und Daten zuzugreifen? Werden Probleme, die das reibungslose Funktionieren des FLEGT-Genehmigungssystems beeinträchtigen können, durch festgelegte Verfahren vermieden? Hat die unabhängige Überwachungsinstanz nach festgelegten Verfahren Zugang zu allen relevanten Dokumenten und Daten? Wurden Berichterstattungsmethoden zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgehandelt? Wurden Verfahren zur Veröffentlichung dieser Berichte erstellt und angenommen? Ist in Verfahren der Fall vorgesehen, dass Waren trotz vorhandener FLEGT-Genehmigung nicht zugelassen werden? Gibt es Verfahren für Mitteilungen über Widersprüche in Genehmigungen und für den Umgang mit Situationen, in denen ein rechtswidriges Verhalten vorliegt? Wurden Informationen über Bußgelder für verschiedene Fälle von Verstößen veröffentlicht?
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I. Einleitung Die Union und Kamerun sind übereingekommen, dass im Rahmen der Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens die Leistungsfähigkeit und…
I. HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG Die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der in der RCA ausgestellten FLEGT-Genehmigungen soll gegenüber allen beteiligten Akteuren…
19.3.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 70/1 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.