Erwägungsgrund 6 32011D0281
Die Sachverständigen aus dem Pool, die diejenigen Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse ersetzen sollen, die zurückgetreten sind oder deren Mitgliedschaft beendet wurde, sind gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2008/721/EG auf der Grundlage ihres Fachwissens und im Einklang damit anhand einer geografischen Streuung, die die Vielfalt der wissenschaftlichen Probleme und Konzepte insbesondere in Europa reflektiert, ausgewählt worden.