Erwägungsgrund 3 32011D0281
Im Einklang mit Artikel 12 des Beschlusses 2008/721/EG haben die wissenschaftlichen Ausschüsse Geschäftsordnungen beschlossen, in denen unter anderem die Beteiligungskriterien für die Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse und die Bedingungen, unter denen die Mitgliedschaft im Ausschuss endet, gemäß Anhang II Nummer 4 Buchstabe a des Beschlusses festgelegt sind.