Erwägungsgrund 5 32011D0281
Zwei Mitglieder des SCHER, ein Mitglied des SCCS und ein Mitglied des SCENIHR sind zurückgetreten und zwei Mitglieder des SCCS erfüllen die Beteiligungskriterien nicht, so dass ihre Mitgliedschaft beendet werden sollte. Es müssen neue Mitglieder ernannt werden, damit in den jeweiligen Ausschüssen das notwendige Fachwissen sichergestellt ist.