Erwägungsgrund 1 32011D0340In den Artikeln 3 und 4 des Protokolls Nr. 4 zum Abkommen ist die bilaterale Ursprungskumulierung in der Europäischen Union bzw. Kroatien geregelt.
Erwägungsgrund 4 32013D0345BESCHLUSS DES RATES vom 1. Juli 2013 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2013/345/EU)
Im Anschluss an den Beitritt der Republik Kroatien zur Union sollte Anhang III der Geschäftsordnung geändert werden, um den Bevölkerungszahlen Kroatiens…
Erwägungsgrund 4 32012D0441BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2012/441/EG)
Aufgrund des Beitritts dieser beiden neuen Mitgliedstaaten ist ein Protokoll zur Änderung des Abkommens erforderlich.
Erwägungsgrund 3 32011D0450BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2011/450/EU)
Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, damit diese erweiterte Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2010 fortgesetzt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32007R1337VERORDNUNG (EG) Nr. 1337/2007 DER KOMMISSION vom 15. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Um die Anwendung der in dem Zusatzprotokoll vorgesehenen neuen und der geänderten Zollkontingente zu ermöglichen, muss die Verordnung (EG) Nr. 992/95…
Erwägungsgrund 5 32012D0425BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2012/425/EU)
Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen —