Art. 6 Buchst. a 32015D2096BESCHLUSS (GASP) 2015/2096 DES RATES vom 16. November 2015 über den Standpunkt der Europäischen Union zur Achten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ)
die Annahme eines Aktionsplans zur Universalisierung, der von der ISU koordiniert wird und in dem konkrete Schritte und Maßnahmen vorgesehen sind, unterstützen;…
Art. 1 Abs. 3 Buchst. c 32021D0257BESCHLUSS (GASP) 2021/257 DES RATES vom 18. Februar 2021 zur Unterstützung des Aktionsplans von Oslo zur Umsetzung des Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
Unterstützung bei Universalisierungsbemühungen und bei Förderung der Normen des Übereinkommens;
Art. 5 Buchst. b Ziff. vi 32011D0429Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Universalisierung;
Art. 4 Buchst. d 32015D2096BESCHLUSS (GASP) 2015/2096 DES RATES vom 16. November 2015 über den Standpunkt der Europäischen Union zur Achten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ)
Annahme eines Aktionsplans zur Universalisierung, der von der ISU zu koordinieren ist;
Art. 1 Abs. 2 Buchst. a 32012D0423BESCHLUSS 2012/423/GASP DES RATES vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/805/GASP des Rates
Maßnahmen zur Unterstützung des Kodex: — Ausarbeitung und Veröffentlichung eines "Begrüßungspakets", um aktiv an Nichtunterzeichnerstaaten heranzutreten…