Art. 7 Buchst. a 32011D0429BESCHLUSS 2011/429/GASP DES RATES vom 18. Juli 2011 zum Standpunkt der Europäischen Union zur Siebten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ)
Hinwirken auf die Annahme eines Aktionsplans zur Universalisierung, der von der ISU durchgeführt wird und in dem konkrete Schritte und Maßnahmen vorgesehen…
Art. 4 Buchst. d 32015D2096Annahme eines Aktionsplans zur Universalisierung, der von der ISU zu koordinieren ist;
Art. 5 Buchst. b Ziff. vi 32011D0429BESCHLUSS 2011/429/GASP DES RATES vom 18. Juli 2011 zum Standpunkt der Europäischen Union zur Siebten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ)
Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Universalisierung;
Art. 1 Abs. 3 Buchst. c 32021D0257BESCHLUSS (GASP) 2021/257 DES RATES vom 18. Februar 2021 zur Unterstützung des Aktionsplans von Oslo zur Umsetzung des Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
Unterstützung bei Universalisierungsbemühungen und bei Förderung der Normen des Übereinkommens;
Art. 9 Buchst. a 32011D0429BESCHLUSS 2011/429/GASP DES RATES vom 18. Juli 2011 zum Standpunkt der Europäischen Union zur Siebten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ)
Auf der Grundlage des in den Artikeln 1 bis 8 dargelegten Standpunkts macht die Union Vorschläge zu spezifischen, konkreten und durchführbaren Regelungen für…