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Ergänzend zu den in Artikel 1 festgelegten Zielen wird sich die Union für die Stärkung der Rolle der ISU einsetzen. Die Union wird hierzu insbesondere Folgendes unterstützen:
Verlängerung des Mandats der ISU um weitere fünf Jahre;
Aufnahme weiterer Tätigkeiten in das Mandat der ISU, um die Umsetzung eines überarbeiteten und verstärkten intersessionellen Arbeitsprogramms, wie in Artikel 5 dieses Beschlusses vorgeschlagen, zu unterstützen;
Ausarbeitung eines effizienteren Systems zur Überprüfung wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen und von deren Auswirkungen auf das BWÜ, u. a. durch Schaffung einer ständigen Beratungs- und Verbindungsstelle für Wissenschaft und Technologie in der ISU;
Annahme eines Aktionsplans zur Universalisierung, der von der ISU zu koordinieren ist;
eine unterstützende Rolle der ISU bei der Zusammenstellung und Einreichung von VBM-Formblättern durch die nationalen Kontaktstellen der Vertragsstaaten, wie in Artikel 3 erwähnt;
eine angemessene Aufstockung des derzeitigen Personals der ISU, damit diese den neuen Zielen gerecht werden und die in diesem Artikel genannten Aufgaben wahrnehmen kann.
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