Erwägungsgrund 3 32011D0432
Nach Artikel 59 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Union das Übereinkommen unterzeichnen, annehmen, genehmigen oder ihm beitreten.
Nach Artikel 59 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Union das Übereinkommen unterzeichnen, annehmen, genehmigen oder ihm beitreten.