Erwägungsgrund 3 32014D0887
Nach Artikel 29 des Übereinkommens können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Europäische Union das Übereinkommen unterzeichnen, annehmen, genehmigen oder ihm beitreten. Die Union hat das Übereinkommen am 1. April 2009 in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2009/397/EG des Rates vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.