Erwägungsgrund 7 32011D0810
Die gegenwärtige Ausnahmegenehmigung, nach der die am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses beteiligten Länder den Handel mit sogenannten Blutdiamanten bestimmten Beschränkungen unterwerfen können, läuft am 31. Dezember 2011 aus. Eine Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung hätte nur geringe Bedeutung für die Wirtschaft und den Handel der Europäischen Union, wäre aber für die allgemeinen Handelsbeziehungen der Union sehr wichtig.