Erwägungsgrund 1 32011D0866
Angesichts einer erheblichen, abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Union hat der Rat die Kommission am 17. Dezember 2010 aufgefordert, Artikel 10 des Anhangs XI des Statuts anzuwenden und einen angemessenen Vorschlag für die Angleichung der Dienstbezüge für das Jahr 2011 zu unterbreiten. Die Kommission hat dem Rat am 13. Juli 2011 den Bericht betreffend die Ausnahmeklausel (Artikel 10 von Anhang XI des Statuts) (im Folgenden „Bericht“), der den Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis Mitte Mai 2011 erfasst, übermittelt. Die Kommission gelangte auf der Grundlage des Berichts zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeklausel nicht gegeben sind.