Erwägungsgrund 4 32011D0866
Die Kommission hat dem Rat am 25. November 2011 Zusatzinformationen zum Bericht der Kommission vom 13. Juli 2011 betreffend die Ausnahmeklausel (im Folgenden „Zusatzinformationen“) übermittelt. Die Kommission ist bei ihren Schlussfolgerungen geblieben, dass die Voraussetzungen für die Auslösung der Ausnahmeklausel nicht erfüllt gewesen seien.