Erwägungsgrund 3 32011D0866
Der Rat hat daher am 4. November 2011 in Anbetracht der Finanz- und Wirtschaftskrise, die gegenwärtig in der Union herrscht und in einer großen Zahl der Mitgliedstaaten substanzielle Haushaltsanpassungen zur Folge hat, die Kommission erneut aufgefordert, auf der Grundlage von Daten, die die wirtschaftliche und soziale Lage im Herbst 2011 widerspiegeln, Artikel 10 des Anhangs XI des Statuts anzuwenden und so rechtzeitig einen angemessenen Vorschlag für die Angleichung der Dienstbezüge zu unterbreiten, dass das Europäische Parlament und der Rat diesen Vorschlag vor Ende 2011 prüfen und verabschieden können.