Erwägungsgrund 5 32011D0866
Die Kommission schlägt in ihrem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2011 tatsächlich die Anwendung der in Anhang XI des Statuts dargelegten Methode vor. Als Wert für die jährliche Anpassung für 2011 schlägt die Kommission 1,7 % vor.