Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Emissionsüberschreitungsprämie ist nach den Formeln in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 zu berechnen und gemäß Artikel 10 der Verordnung zu veröffentlichen. Die Forderung sollte daher als auf Geld gehende und fällige Forderung im Sinne von Artikel 71 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 erachtet werden.
Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 gelten die Beträge der Emissionsüberschreitungsabgaben als Einnahmen für den Gesamthaushaltsplan der…
Die Kommission zieht die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 berechnete Abgabe wegen Emissionsüberschreitung ein, indem sie gemäß den Artikeln 71…
Gemäß Artikel 69 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 sind die gemäß Artikel 69 Absatz 7 derselben Verordnung berechneten Beträge in Anhang III…
Die Verfahren für die Erhebung dieser Emissionsüberschreitungsabgaben müssen festgelegt werden.
Für die Feststellung von Forderungen im Sinne von Artikel 71 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 sollte berücksichtigt werden, dass gemäß Artikel 8…
Wenn die Kommission gemäß Artikel 8 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 bestätigt und gemäß Artikel 10 Absatz 2 derselben Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.