Erwägungsgrund 3 32012D0227
Mit der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffs-bestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen worden war und daher aus diesem gestrichen werden sollte.