Erwägungsgrund 3 32012D0286
Daher ist es erforderlich, eine Sachverständigengruppe im Bereich der Gefahrenabwehr im Landverkehr einzusetzen und ihre Aufgaben und Zusammensetzung festzulegen.
Daher ist es erforderlich, eine Sachverständigengruppe im Bereich der Gefahrenabwehr im Landverkehr einzusetzen und ihre Aufgaben und Zusammensetzung festzulegen.