32012D0286 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 6 32012D0286Beschluss der Kommission vom 31. Mai 2012 über die Einrichtung einer Sachverständigengruppe zur Gefahrenabwehr im Landverkehr (2012/286/EU) Artikel 5Artikel 6 Es sollten Regeln für die Offenlegung von Informationen durch Mitglieder der Gruppe festgelegt werden. Artikel 5Artikel 6